Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Allgemein

1. Allen Aufträgen, Abschlüssen und sonstigen Vereinbarungen liegen die nachstehend aufgeführten Lieferungs- u. Zahlungsbedingungen zugrunde. Änderungen oder deren Ausschluß bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung, ohne daß die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch aufgehoben ist. Zusicherungen und telefonische Zusagen bedürfen ebenfalls der Schriftform. Aufträge, die per Fax bestätigt werden, haben rechtliche Gültigkeit.

2. Abschluß: Abschlüsse und Vereinbarungen - insbesondere soweit sie diese Verkaufsbedingungen abändern - werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung für uns verbindlich. Änderungen unserer Auftragsbestätigung haben innerhalb von 5 Tagen schriftlich zu erfolgen. Mehr- oder Minderlieferungen ( bis zu 10% ) gelten als im üblichen Rahmen vereinbart. Einkaufsbedingungen verpflichten uns grundsätzlich nicht, auch wenn von uns nicht widersprochen wird.

3. Angebote sind, soweit nicht befristet, stets freibleibend zu betrachten. Die dazu gehörenden Unterlagen, wie Zeichnungen, Abbildungen und Gewichtsangaben, sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An Zeichnungen, Abbildungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor, sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Zu Angeboten gehörende Zeichnungen und
andere Unterlagen sind auf Verlangen oder wenn der Auftrag dem Anbieter nicht erteilt wird, unverzüglich zurückzugeben.
Sollte für die Farbgebung keine genaue RAL-Nummer angegeben sein, bleibt uns die Farbauswahl frei. Unsere lithographischen Arbeiten hat der Auftraggeber zu bezahlen.Jegliche Verwendung auch für andere Zwecke - Werbezwecke unserer
lithographischen Arbeiten, die uns gegenüber nicht mit unserer gestellten Rechnung bezahlt worden sind, behandeln wir als gestohlenes Gut und bringen dies zur Anzeige. Außerdem verlangen wir Schadenersatz.

2. Preise

1. Unsere Preise sind freibleibend und werden in Euro gestellt. Die vereinbarten Preise gelten nur für den jeweils abgeschlossenen Auftrag. Für den Zeitpunkt der Lieferung zulässige Nachberechnungen, erforderliche Preiserhöhungen und sonstige Abgaben gelten als vereinbart.

2. Die Übernahme der Frachtkosten ( Stückgut-, Sammelladung, Anlieferung etc.) durch den Lieferer, erfolgt nur nach besonderer Vereinbarung und wird bei Angebotsabgabe festgelegt. Mehrkosten für Eilgut, Expresslieferungen etc.gehen zu Lasten des Bestellers.

3. Wird ein Auftrag mit einem Festpreis vereinbart und kann dieser Auftrag nicht zu diesem Preis durchgeführt werden, so ist das Einverständnis des Kunden einzuholen, wenn der vereinbarte Preis um 15% überschritten wird.

3. Zahlungsbedingungen
1. Die Rechnung wird zum Tage der Lieferung bzw. Bereitstellung der Ware ausgestellt. Die Verschiebung ist nur nach schriftlicher Genehmigung möglich. Unsere Rechnungen sind zahlbar entweder innerhalb 5 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder innerhalb 14 Tagen netto Kasse.

2. Schecks werden als Zahlungsmittel erst am Tage der Wertstellung betrachtet.

3. Bei Zielüberschreitung werden, vorbehaltlich der Anmeldung weiterer Rechte,für die Zeit des Verzuges 3% Zinsen über dem jeweiligen Diskontsatz unserer Landeszentralbank berechnet.

4. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, die uns nach Bestätigung eines Auftrages bekannt werden und die die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern geeignet sind, Zahlungseinstellung bei Nachsuchung eines Vergleiches oder Moratoriums, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen ohne Rücksicht auf die Laufzeit hereingenommener Wechsel zur Folge. Wir sind in diesem Falle weiterhin berechtigt, noch außenstehende
Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Nachnahme auszuführen sowie nach einer von uns festzusetzenden Frist vom Abschluß zurückzutreten. Ferner kann von uns wegen Nichterfüllung Schadenersatz gefordert werden,unbeschadet des Rechts auf Zurücknahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware auf Kosten des Bestellers.

5. Bei Aufträgen über einem Gesamtvolumen von 1.000,- Euro wird bei Auftragserteilung eine Anzahlung in Höhe von 35% des Gesamtvolumens fällig. Vor Bestellung des Materials wird eine Abschlagszahlung von weiteren 35% fällig. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Auftragnehmer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und entsprechend der nachfolgenden Klausel Zahlung für die Auftragserteilung zu verlangen. Kündigt der Auftraggeber den Auftrag vor Abnahme des Werkes, so ist er verpflichtet, die bis dahin geleisteten Arbeits- u. Materialkosten zu erstatten. Zusätzlich ist der Auftraggeber ohne weiteren Nachweis des Auftragnehmers verpflichtet hinsichtlich des verbleibenden Differenzbetrages zum Gesamtbetrag
40% des pauschalierten Schadenersatz an den Auftragnehmer zu zahlen. Sind bis zur Kündigung von Seiten des Auftraggebers weder Material- noch Arbeitskosten entstanden, so hat der Auftraggeber einen pauschalierten Schadensersatz von 30% des Gesamtbetrages zu zahlen.

6. Vetreter sind zum Inkasso nicht berechtigt.

4. Eigentumsvorbehalt

1. Gelieferte Waren bleiben, ohne Berücksichtigung der Fälligkeit, solange unser Eigentum, als aus der gesamten Geschäftsverbindung irgendwelche Forderungen bestehen.

2. Im Falle des Eigentumsvorbehaltes unsererseits ist eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherheitsübereignung oder anderweitige Überlassung unzulässig.

3. Bei Pfändungen oder die Verfügungsgewalt beeinträchtigenden Handlungen durch Gläubiger des Bestellers für durch uns gelieferte Ware sind wir unverzüglich durch Eilboten-Einschreibebrief zu benachrichtigen! Kosten für Widerbeibringung beschlagnahmten Gutes sind, wenn sie von der Gegenpartei nicht einbezogen werden können, vom Besteller zu tragen.

4. Wird über das Vermögen des Auftraggebers das gerichtliche Vergleichsverfahren oder der Konkurs eröffnet bzw. das Vertragshilfeverfahren um Stundung oder Herabsetzung der Schuld in Anspruch genommen, wird die gesamte Restschuld, einschließlich der zu einem späteren Zeitpunkt fälligen Wechsel fällig. Ebenso erlischt in diesem Falle das Entnahme- oder Gebrauchsrecht des Bestellers und ist der Lieferer berechtigt, unter Ausschluß
des Zurückhaltungsrechts die sofortige Herausgabe zu verlangen. Alle hieraus entstehenden Unkosten trägt der Besteller. Bei Zahlungseinstellung ist Ermächttigung auf Vertragsaufhebung nach §28 Vergleichsordnung ausgeschlossen.

5. Von uns gefertigte Schriftvorlagen, Zeichnungen, Vorrichtungen, Werkzeuge und Formen bleiben unser Eigentum, sofern sie nicht vom Besteller zur Ausführung des Auftrages zur Verfügung gestellt oder besondere schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden.

5. Entwürfe, Schutzrechte

Entwürfe, die von uns erarbeitet und zur Verfügung gestellt werden, sowie von uns gefertigte Reinzeichnungen, Filme, Modelle und Prägewerkzeuge bleiben auch nach der Bezahlung unser Eigentum. Ebenso bleiben wir Inhaber der hieran bestehenden gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte. Der Auftraggeber sichert uns zu, daß die von ihm an uns gelieferten Entwürfe und Ausführungsvorhaben bestehende Patent-, Lizenz-, Warenzeichen-,
Geschmacksmuster oder gewerbliche Schutzrechte einschließlich Urheberrechte Dritter nicht berühren und solche Rechte durch die gelieferten Entwürfe und Ausführungsvorgaben nicht verletzt werden. Eine diesbezügliche Untersuchungspflicht obliegt uns nicht. Im Falle unserer Inanspruchnahme durch Dritte wegen der Verletzung eines solchen Schutzrechts stellt uns der Auftraggeber von sämtlichen sich hieraus ergebenden Zahlungsverpflichtungen frei.

6. Lieferfrist und Lieferungen

1. Jegliche Gefahr geht mit der Versandbereitschaft der Ware bzw. unserer diesbezüglichen Mitteilung hierüber, auf den Auftraggeber über.

2. Tritt Unmöglichkeit des Auftragnehmers während des Annahmeverzugs oder durch Verschulden des Auftraggebers ein, so bleibt der Auftraggeber zur Gegenleistung verpflichtet.

3. Die Abfertigung von uns zum Versand kommenden Güter erfolgt grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Teillieferungen sind zulässig. Bei beschädigten oder beraubten Bahnsendungen ist sofort bei Empfang bahnamtliche Tatbestandsaufnahme zu veranlassen.

4. Abrufaufträge werden im Rahmen der Herstellungsmöglichkeiten ausgeführt. Sind Abruftermine vereinbart, können wir Bezahlung bereitgestellter Mengen verlangen, ohne zuvor den Käufer in Verzug gesetzt zu haben. Nimmt dieser die abgerufene/bereitgestellte Ware nicht fristgerecht ab, lagert sie auf seine Kosten und Gefahr. Abrufaufträge sind innerhalb der vereinbarten Frist längstens innerhalb eines Jahres durchzuführen.

5. Die von uns genannten Lieferfristen sind unverbindlich und setzen mit dem Ausstellungsdatum unserer Auftragsbestätigung nach endgültiger Klärung sämtlicher technischer Einzelheiten ein. Die Einhaltung der Lieferzeiten setzt die Erfüllung aller Verpflichtungen des Bestellers, insbesondere der vereinbarten Zahlungsbedingungen, sowie die rechtzeitige Überlassung der zur Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen voraus.

6. Werden Änderungen in Konstruktion oder Ausführung durch den Lieferer vor Auslieferung der Ware allgemein vorgenommen, kann eine Beanstandung nicht erfolgen.

7. Ereignisse höherer Gewalt, Betriebsstörungen oder Materialmängel sowie Umstände, die der höheren Gewalt gleichkommen und die Ausführung übernommener Aufträge unmöglich machen, berechtigen uns, vom Vertrag zurückzutreten bzw. die Lieferung bis zur Behebung der genannten Umstände zurückzustellen. Anspruch auf Entschädignung besteht nicht, auch nicht nach Ablauf einer vom Auftraggeber gestellten Nachfrist.

8. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware auch dann anzunehmen und zu bezahlen, wenn eine baubehördliche Genehmigung der Außenwerbung nicht erteilt wurde.

9. Die Rückgabe gelieferter Werbeanlagen ist grundsätzlich ausgeschlossen.

7. Mängelhaftung

1. Die Erzeugnisse des Verkäufers werden mit größter Sorgfalt nach den neuesten technischen Erkenntnissen hergestellt.

2. Für nicht erkennbare später auftretende Materialmängel können wir keine Haftung übernehmen.

3. Gewähr: Eine Gewähr für die Güte unserer Erzeugnisse übernehmen wir in der Weise, daß wir innerhalb 5 Tagen nach Lieferung oder vertraglich festgelegter Frist, auftretende Herstellungsfehler durch Instandsetzung bzw. Ersatzlieferung beheben.

4. Ansprüche auf Schadenersatz, Wandlung des Kaufes oder Minderung des Kaufpreises sind erst nach zweimalig wiederholt fehlgeschlagener Instandsetzung bzw. Ersatzlieferung zulässig.

5. Die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts am Kaufpreis durch Verrechnung von Gegenansprüchen mit Verbindlichkeiten gegenüber dem Lieferer ist
ausgeschlossen.

8. Schlußbestimmungen

1. Erfüllungsort für alle Lieferungen und Zahlungen ist Dahme/Mark.Gerichtsstand ist grundsätzlich Luckenwalde.

2. Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, das Gericht des Firmensitzes des Auftragnehmers zuständig.

3. Im Falle der rechtlichen Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Bedingungen bleiben die allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sowie die Sonderbedingungen verbindlich.

4. Jede Ware - gleich ob angeliefert oder persönlich vom Kunden abgeholt - und jede Leistung sind sofort nach Erhalt auf Mängel und ggf. Fehler im Text und der Farbgebung zu untersuchen. Mängelrügen müssen innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Wareneingang bei uns erfolgen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt, es sei denn, es handelt sich um versteckte Mängel. Bei Mangelhaftigkeit der Ware oder Montage sind wir wahlweise zur Nachbesserung
oder Ersatzlieferung berechtigt. Der Auftraggeber kann nur bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung eine Ermäßigung des Warenwertes verlangen. Zur Nachbesserung ist uns eine angemessene, branchenübliche Frist zu setzen. Führt unser Geschäftspartner oder ein von ihm Beauftragter die Nachbesserung durch, ohne daß wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug waren, so ist unsere Gewährleistung ausgeschlossen.

April 2010

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